Kosten

In meiner Praxis ist es möglich mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe abzurechnen. Auch als Selbstzahler sind Sie herzlich willkomen, 

1. Gesetzliche Krankenkasse

Eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ist möglich. 

2. Private Krankenversicherung

Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Systemische Psychotherapie, wenn dies in Ihrem Tarif enthalten ist. Die genaue Höhe der Kostenübernahme hängt von Ihrem Vertrag ab. Vor Beginn der Therapie empfehle ich Ihnen, bei Ihrer Versicherung konkret nachzufragen und eine Kostenzusage einzuholen.

3. Beihilfe

Für beihilfeberechtigte Kinder (z. B. von Beamten) übernimmt die Beihilfe ggf. einen Großteil der Kosten für die Psychotherapie.  Auch hier ist es sinnvoll, vor Therapiebeginn eine Kostenzusage bei der Beihilfestelle einzuholen..

4. Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten für die Psychotherapie Ihres Kindes selbst tragen, wird zu Beginn eine Honorarvereinbarung getroffen. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).  Als Selbstzahler begleichen Sie die Kosten direkt und unabhängig von einer Krankenkasse.

Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung und unterstütze Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme. 

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